Der Einsatz von Zwangsarbeiter:innen im Deutschen Reich wurde maßgeblich von den Arbeitsämtern organisiert. Die einzelnen Arbeitsämter waren der „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ unterstellt, die wiederum dem Reichsarbeitsministerium untergeordnet war. Die Arbeitsämter waren für die Rekrutierung und Erfassung der zivilen Zwangsarbeiter:innen zuständig und teilten sie den Unternehmen zu.
In Jena befand sich das Arbeitsamt am Löbdergraben 12/13. Über seine Tätigkeit liegen nur wenige Quellen vor. Bekannt ist, dass es ab Februar 1941 Sammeltransporte mit polnischen Zwangsarbeiter:innen registrierte und die Menschen in Unterkünften unterbrachte, die von der Stadt Jena angemietet waren. Über die Frage der Unterbringung kam es wiederholt zu Auseinandersetzungen zwischen dem Arbeitsamt und der Stadtverwaltung.
Ab 1942 war das Arbeitsamt Jena dem Gauarbeitsamt Thüringen unterstellt. Dem Gauleiter Thüringens, Fritz Sauckel, kam eine besondere Rolle zu: Als „Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz“ war er für die europaweite Verschleppung und den Einsatz von Zwangsarbeiter:innen verantwortlich.
Während nur wenige Funktionäre des Reichsarbeitsministeriums nach Kriegsende vor Gericht standen, wurde etwa ein Drittel der Beamten aus NS-Zeiten ab 1949 im Bundesarbeitsministerium wiederbeschäftigt.
Weiterführende Literatur:
Marc Bartuschka (Hg.), Nationalsozialistische Lager und ihre Nachgeschichte in der StadtRegion Jena. Antisemitische Kommunalpolitik - Zwangsarbeit – Todesmärsche, Jena 2015.
Alexander Nützenadel (Hg.), Das Reisarbeitsministerium im Nationalsozialismus. Verwaltung – Politik – Verbrechen, Göttingen 2017.
Stiftung Topographie des Terrors (Hg.), Das Reichsarbeitsministerium 1933-1945. Beamte im Dienst des Nationalsozialismus, Berlin 2019.
Autorinnen: Cora Henßge, Franziska Streich